Die Betriebliche Altersvorsorge
Bis 2001 stand dem Arbeitgeber das alleinige Entscheidungsrecht darüber zu, ob er eine betriebliche Altersversorung einrichten will.
Seit dem 01.01.2002 ist dieser Grundsatz zumindest teilweise eingeschränkt worden, denn seither haben Arbeitnehmer das Recht auf eine betriebliche Altersvorsorge (BAV) per Entgeltumwandlung (§1a im Betriebsrentengesetz).
Seit dem 01.01.2002 ist dieser Grundsatz zumindest teilweise eingeschränkt worden, denn seither haben Arbeitnehmer das Recht auf eine betriebliche Altersvorsorge (BAV) per Entgeltumwandlung (§1a im Betriebsrentengesetz).
- Jeder - ob als Angestellter oder Geschäftsführer einer GmbH - hat jetzt die Möglichkeit, von seinem Einkommen einen Teil in eine betriebliche Altersvorsorge einzuzahlen.
- Durch diesen Vorgang sparen Sie Sozialversicherungsabgaben und Steuern.
- Und im Gegensatz zur privaten Vorsorge erteilt hier der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein Versorgungsversprechen.
Es gibt die arbeitnehmerfinanzierte Altersvorsorge, die sich in folgende Teilbereiche aufteilt:
Die Direktversicherung
Pensionzusage
Unterstützungskassen
Pensionskassen
Pensionfonds
Bei der Direktzusage verpflichtet sich der Arbeitgeber zu Erbringung der Versorgungsleistung aus dem eigenen Unternehmensvermögen.
Einen einheitlich optimalen Durchführungsweg, der für alle Unternehmen gelten würde, gibt es nicht.
Jede der fünf Möglichkeiten hat verschiedene Eigenschaften, so wie auch die betrieblichen Gegebenheiten variieren.
Lassen Sie sich individuell beraten!
Nutzen Sie die Gelegenheit und informieren Sie sich kostenfrei und unverbindlich zur Betrieblichen Altersvorsorge.
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